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November 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz ersetzt die Energieeinsparverordnung

Am 1. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden (GEG) in Kraft und schickte damit die bisher geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) in den Ruhestand.

Als Hersteller von energieeffizienten und nachhaltigen Abdichtungslösungen sehen wir uns verpflichtet, deren Umweltwirkung kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund haben wir unsere Produkte bereits im Voraus dahingehend angepasst, dass diese den neuen Anforderungen des GEG in vollem Umfang entsprechen. Somit sind Sie bei der Nutzung unserer Lösungen bereits jetzt schon für die neue Gesetzeslage bestens gerüstet.

 

Mit dem GEG werden die bisherigen drei energiesparrechtlichen Regelwerke für Gebäude, das Energieeinsparungsgesetz - EnEG, die Energieeinsparverordnung - EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG, zusammengeführt und vereinheitlicht.

 

Zudem werden mit dem neuen Gesetz auch die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das bedeutet, dass ab 2021 alle Neubauten dem Standard eines "Niedrigstenergiehauses" entsprechen müssen - bei öffentlichen Gebäuden bereits seit 2019. Für Altbauten, bei denen größere Renovierungsarbeiten geplant sind, ist eine entsprechende Umsetzung vorgesehen.

 

Ziel der Vorgaben des GEG ist damit eine möglichst hohe Gesamtenergieeffizienz bei Gebäuden. Dazu soll der Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz – vor allem durch effiziente Dämmung, gute Fenster und die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten – begrenzt werden. Auch die hohe Luftdichtheit von Gebäuden rückt weiter in den Fokus, so ist die Berücksichtigung des Blower-Door-Testverfahrens in die Parameter der Berechnung des Primärenergiebedarfs fest verankert. Der verbleibende, möglichst geringe Energiebedarf soll durch die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden.

 

Mit dem GEG erfolgte gleichzeitig eine Umstellung auf neue DIN-Normen wie z.B. auf die neue DIN V 18599:2018-09 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger) und die neue DIN 4108-4 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte).

 

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