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Sicherer Umgang mit PU-Produkten aus Diisocyanat

Für die industrielle oder gewerbliche Verwendung von Produkten, die einen Gehalt an freien Diisocyanaten von über 0,1 % aufweisen gilt ab dem 24. August 2023 eine Schulungspflicht. Nach der Europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ müssen sich alle Verarbeiter dieser Produkte über eine angemessene Schulung zur sicheren Anwendung qualifizieren.

Ausdrücklich ausgenommen davon ist der Umgang und die Verwendung von Fugendichtbändern und Multifunktionsbändern aus PU-Schaum sowie Produkte mit einem Gehalt an Diisocyanat von weniger als 0,1%.

 

 

Schulungsfrei anwendbar ist bspw. der wohngesunde 1K-Polyurethan-Pistolenschaum ISO-TOP THERMFOAM „BLUE LINE“.

 

Aufgrund seiner monomerarmen Rezeptur weist er einen sehr niedrigen Gehalt an freien Diisocyanaten auf und ist daher besonders gesundheitsfreundlich in der Anwendung. Das zur Produktion notwendige Isocyanat ist hier bereits ausreagiert und unterschreitet den gültigen Grenzwert.

 

 

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Was bedeutet die Verordnung für Unternehmen und Verarbeiter?

 

  • Für den sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten (Gehalt an freien Diisocyanaten von über 0,1 %) besteht für alle Verarbeiter eine Schulungspflicht ab dem 24. August 2023!
  • Verarbeiter müssen vom Arbeitgeber geschult werden!
    • Schulung z.B. online über FEICA
    • Auffrischung der Schulung muss alle 5 Jahre erfolgen
  • Schulungspflicht besteht für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von > 0,1%!
  • Ein dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich!
  • Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte!
  • Fachhändler sind zur Weitergabe der Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten verpflichtet!

 

 

Wo werden Schulungen angeboten?

 

Wir unterstützen den Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) bei der Aufklärung für eine sichere Verwendung von PU-Produkten (www.feica.eu/PUinfo). Unter dem folgenden Link finden Sie Trainingskonzepte für die Umsetzung und den Nachweis der geforderten Schulung.

 

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Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung und Multiple-Choice Test, wird anschließend durch ein entsprechendes Zertifikat dokumentiert. Weitere Information zu den Schulungsangeboten der Verbände finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Webseite: www.safeusediisocyanates.eu/de

 

FAQ:

Worum geht es bei der REACH-Verordnung?

Es gibt für einige Isocyanate Hinweise auf Krebs erzeugende Wirkungen. Aus diesem Grund wurde zum Schutz der Verarbeiter die REACH-Verordnung in Bezug auf die Verarbeitung von Diisocyanaten angepasst.

 

REACH ist ein Gesetz der Europäischen Union, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien verursacht werden können, verbessert werden soll.

Was ist neu?

Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Es sei denn, die Konzentration von Diisocyanaten beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozente am Gesamtprodukt.

Welche Gesundheitsgefahren gehen von Diisocyanaten aus?

Akute Wirkungen sind Husten, Atemnot, Schnupfen und Augenreizungen. Diese Wirkungen können zeitlich versetzt auftreten und lebensbedrohlich werden. Chronische Wirkungen umfassen Atemwegserkrankungen, Ausbildung eines berufsbedingten Isocyanat-Asthmas, sowie seltener das allergische Kontaktekzem. Außerdem können Diisocyanate vermutlich Krebs erzeugen und/oder fördern.

Wie groß ist die Gefahr die von Diisocyanat ausgeht?

Jedes Jahr treten nach Schätzungen der Europäischen Union tausende Fälle von Atemwegserkrankungen nach Kontakt mit Diisocyanaten auf.

Wie gelangt Isocyanat in den Körper?

Isocyanate werden vorwiegend über die Atemwege, können aber auch über die Haut in den Körper gelangen. Wie kann ich mich vor Isocyanaten schützen? Als Atemschutz kommt je nach Produkt Gasfilter A oder B in Frage. Schutzhandschuhe aus Butyl- oder Fluorkautschuk sind zu verwenden. (BGR 190) / (GUV-R 190). Sicherheitshalber sind immer die Hinweise im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt zu beachten.

Was bedeutet diese Beschränkung für Unternehmen?

Nach TRGS 430 muss der Arbeitgeber ermitteln, ob an Stelle von Isocyanaten Stoffe oder Verfahren mit einem geringeren Risiko anwendbar sind.

Wie ist vorzugehen, wenn der Einsatz von Isocyanaten auf Grund technischer Anforderungen notwendig ist?

Hier ist nach TRGS 430 ausdrücklich zu prüfen, ob emissionsarme Produkte zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Alternativen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

In unserem Betrieb werden weiterhin herkömmliche Produkte mit hoher Belastung eingesetzt. Was ist zu tun?

Monteure müssen geschult werden und erhalten nach dem abschließenden Test ein Zertifikat. Schulung und Test müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden.

Welche Produkte sind schulungsfrei anwendbar?

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